Allgemeine Geschäftsbedingungen Helvetia Talent Solutions AG

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) sorgfältig durch, bevor Sie die Dienste von Helvetia Talent Solutions AG nutzen. Durch die Nutzung unserer Website und unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen, die von Helvetia Talent Solutions AG, 14 Bahnhofstrasse, 8001 Zürich, Schweiz, erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Executive Search, Dauerstellenvermittlung, Temporärstellenvermittlung, HR-Beratung, Talent Acquisition Strategie, Recruitment Process Outsourcing (RPO), Gehaltsbenchmarking und Onboarding Support.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Helvetia Talent Solutions AG kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot von Helvetia Talent Solutions AG annimmt oder die Dienste in Anspruch nimmt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Helvetia Talent Solutions AG.

3. Leistungen der Helvetia Talent Solutions AG

Helvetia Talent Solutions AG erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalberatung und rekrutierung. Die genauen Inhalte und der Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Helvetia Talent Solutions AG ist bestrebt, die besten Kandidaten und Lösungen bereitzustellen, übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung oder der Beratung.

4. Pflichten des Kunden

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

7. Gewährleistung und Haftung

8. Immaterialgüterrechte

Alle im Rahmen der Dienstleistungen an den Kunden übermittelten Konzepte, Methoden, Dokumente, Berichte und Präsentationen bleiben geistiges Eigentum von Helvetia Talent Solutions AG, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

9. Kündigung des Vertrags

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Helvetia Talent Solutions AG
Bahnhofstrasse 14
8001 Zürich
Schweiz